Aufenthaltsgestattung ausreichender Identitätsnachweis für Führerscheinerwerb;
Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. September 2016

KFZ

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass eine Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung zur Durchführung des Asylverfahrens als Nachweis von Ort und Tag der Geburt bei der Beantragung der Fahrerlaubnis genügen kann. Das gilt auch, wenn die Personenangaben nur auf eigenen Aussagen des Inhabers beruhen, es sei denn, es bestehen konkrete Zweifel an der Richtigkeit seiner Angaben. Eine diesen Anforderungen entsprechende Bescheinigung genügt auch für die Durchführung der Identitätsprüfung vor Ablegung der Fahrprüfung sowie für die Identitätsfeststellung vor Aushändigung des Führerscheins.

LKT Rundschreiben Nr. 640/2016 [PDF-Dokument: 48 kB]

09.12.2016